Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 21. Mai 2025BEK 2024 202und 203MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner 2,3.E.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner 3,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt F.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerden gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom 5. Dezember 2024, SU 2020 1161 und 2021 2715);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.In Dossier 10 (nur Beschwerdegegner 3) sowie Dossier 11, 12 und 14 (Beschwerdegegner 2 und 3) untersuchte die Staatsanwaltschaft die Strafanzeigen von A.________ gegen E.________ (Beschwerdegegner 3) und D.________ (Beschwerdegegner 2) wegen Nötigungen durch Versperrung bzw. Verhinderung der Zufahrt zu seinem Hof (Grundstück Nr. xx). Zudem wurde der Beschwerdegegner 3 angezeigt, A.________ als „Kindergärtler“ beschimpft zu haben (Dossier 14). Mit separaten Verfügungen vom 5. Dezember 2024 stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchungen gegen die Beschuldigten unter anderem in diesen Fällen ein. Der Strafanzeigeerstatter und Privatkläger beantragt dem Kantonsgericht mit separaten, indes inhaltlich gleichlautenden Beschwerden, die Einstellungsverfügungen aufzuheben und die Sache zur Weiterführung der Strafuntersuchungen an die Vorinstanz zurückzuweisen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates, eventualiter zu Lasten der Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft verlangt, die Beschwerden kostenpflichtig abzuweisen, verzichtet jedoch auf Gegenbemerkungen unter Verweis auf die Begründungen der angefochtenen Verfügungen. Die Beschuldigten beantragen in ihren jeweiligen Beschwerdeantworten die Beschwerden unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers abzuweisen, der Beschwerdegegner 2 beantragt zudem ein Nichteintreten. Wegen des thematisch und die Beteiligten betreffenden Zusammenhangs sind die Beschwerden zu vereinigen (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner 2,3.E.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner 3,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt F.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren